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   OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.1995 - 2 E 10712/95   

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https://dejure.org/1995,14964
OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.1995 - 2 E 10712/95 (https://dejure.org/1995,14964)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.04.1995 - 2 E 10712/95 (https://dejure.org/1995,14964)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. April 1995 - 2 E 10712/95 (https://dejure.org/1995,14964)
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  • OLG Karlsruhe, 16.05.1991 - 16 WF 66/91

    Beschwerde gegen die Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Ausschluss

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.1995 - 2 E 10712/95
    Nach der wohl überwiegenden oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung entfällt die Vorschußpflicht, wenn der Verpflichtete, würde er den Rechtsstreit selbst führen, seinerseits Anspruch auf Prozeßkostenhilfe mit oder ohne Raten hätte (OLG Karlsruhe, Beschluß vom 16. Mai 1991, FamRZ 1992, 77; OLG München, Beschluß vom 12. November 1992, FamRZ 1993, 714; a.A. OLG Koblenz, Beschluß vom 15. August 1990, FamRZ 1991, 346; siehe zum Ganzen auch Zöller/Philippi, aaO, Rn. 70 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 15.08.1990 - 14 W 382/90

    Unterhaltsberechtigter; Ratenweiser Prozeßkostenvorschuß; Prozeßkostenhilfe mit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.1995 - 2 E 10712/95
    Nach der wohl überwiegenden oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung entfällt die Vorschußpflicht, wenn der Verpflichtete, würde er den Rechtsstreit selbst führen, seinerseits Anspruch auf Prozeßkostenhilfe mit oder ohne Raten hätte (OLG Karlsruhe, Beschluß vom 16. Mai 1991, FamRZ 1992, 77; OLG München, Beschluß vom 12. November 1992, FamRZ 1993, 714; a.A. OLG Koblenz, Beschluß vom 15. August 1990, FamRZ 1991, 346; siehe zum Ganzen auch Zöller/Philippi, aaO, Rn. 70 m.w.N.).
  • OLG München, 12.11.1992 - 12 WF 1066/92

    Leistungsfähigkeit für einen Prozeßkostenvorschuß

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.1995 - 2 E 10712/95
    Nach der wohl überwiegenden oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung entfällt die Vorschußpflicht, wenn der Verpflichtete, würde er den Rechtsstreit selbst führen, seinerseits Anspruch auf Prozeßkostenhilfe mit oder ohne Raten hätte (OLG Karlsruhe, Beschluß vom 16. Mai 1991, FamRZ 1992, 77; OLG München, Beschluß vom 12. November 1992, FamRZ 1993, 714; a.A. OLG Koblenz, Beschluß vom 15. August 1990, FamRZ 1991, 346; siehe zum Ganzen auch Zöller/Philippi, aaO, Rn. 70 m.w.N.).
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